Firmeninterne Seminare und Löschübungen

  

Brandschutzschulungen
 

Für spezielle Themenstellungen in Ihrem Unternehmen bieten wir Ihnen gerne innerbetriebliche Seminare und firmeninterne Schulungsveranstaltungen an, die exakt auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten sind.
Unsere maßgeschneiderten Programme ermöglichen es Ihnen, spezifische Herausforderungen und Fragestellungen in Ihrem Betrieb gezielt und effektiv anzugehen.
Ein großer Vorteil firmeninterner Seminare besteht darin, dass mehrere Mitarbeiter gleichzeitig qualifiziert werden können.

Durch die kollektive Schulung wird ein einheitliches Verständnis der Themen geschaffen, was zu einer besseren Umsetzung der erlernten Inhalte im Arbeitsalltag führt.
Unser erfahrenes Trainerteam besteht aus qualifizierten Experten, die über umfassende Fachkenntnisse und Praxiserfahrung verfügen.
Gerne erstellen wir für Sie ein individuell angepasstes Angebot, das Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche berücksichtigt.
Lassen Sie uns gemeinsam die Weichen für eine erfolgreiche Weiterbildung und Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiter stellen!

Feuerlöschübung
§25 Absatz 4 des ASchG:
Arbeitgeber haben Personen zu bestellen, die für die Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer zuständig sind. Eine ausreichende Anzahl von ArbeitnehmerInnen muss mit der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein.
§45 Absatz 6 der AStV:
Maßnahmen bei erhöhtem Brandschutz - d.h. bei Objekten mit Brandschutzorganisation: Alle ArbeitnehmerInnen, die in jenen Bereichen beschäftigt werden, in denen die den erhöhten Brandschutz begründenden Verhältnisse vorliegen, sind in der ordnungsgemäßen Handhabung der Löschgeräte zu unterweisen.

Inhalt:
Brandschutzschulung der Mitarbeiter unter Berücksichtigung firmenspezifischer
Brandgefahren inkl. praktischer Löschübungen mit tragbaren Feuerlöschern, Löschdecken oder Wandhydranten

Brandschutzwarte und Brandschutzgruppenlehrgang
§18 Objektsbrandschutz: OÖ Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - OÖ. FGPG
Eine Brandschutzgruppe im Sinn des Abs. 7 besteht aus Personen, die gesundheitlich geeignet und ausreichend geschult sind, um bei Bedarf Brandschutzmaßnahmen, insbesondere Maßnahmen der Ersten und Erweiterten Löschhilfe durchführen zu können.

Inhalt:
- Nach Vorgaben der TRVB 117 O
- mit Ausstellung des österr. Brandschutzpasses

Feuer- und Heißarbeiten
§2(2) OÖ. FGPG: Feuer- und Heißarbeiten
wie Schweißen, Flexen, Flämmen, Schneiden dürfen NUR mit Zustimmung des BSB freigegeben werden (Freigabeschein)
Sollte der BSB verhindert sein, dürfen diese Arbeiten auch von MitarbeiterInnen der Brandschutzorganisation mit besonderer Ausbildung freigeben werden.
Besondere Ausbildung:
Seminar „Brandschutz bei Feuer- und Heißarbeiten“ gemäß Anhang 4/1 der TRVB 117 O im Ausmaß von 360 min. Keine Vorkenntnisse nötig!

Inhalt:
- Brandschutz im Betrieb
- Arten von Feuer- und Heißarbeiten und deren Gefahren
- Lehren aus Brandfällen
- Schutzmaßnahmen und Freigabeschein
- anschaulicher Experimentalvortrag
- Verhalten im Brandfall
- praktische Feuerlöschübung

Räumungs- und Evakuierungsbeauftragte
§44a AStV Personen für Brandbekämpfung und Evakuierung:
Wenn weder eine/ein Brandschutzbeauftragte/r bestellt oder eine Betriebsfeuerwehr eingerichtet ist, ist dafür zu sorgen, dass die gemäß §25 Abs. 4 ASchG benannten Personen mit der Handhabung der Mittel der ersten Löschhilfe vertraut und in der Lage sind, folgende Veranlassungen treffen zu können. (...) Keine Vorkenntnisse nötig!

Inhalt:
- Brandschutz im Betrieb
- Verhalten im Brandfall
- Vorgehensweise bei Räumung und Evakuierung
- praktische Feuerlöschübung


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir informieren Sie gerne über alle Möglichkeiten!